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Da der Gig von Robert Görl in Würzburg vom Veranstalter 
unter dem Namen D.A.F.  in den Medien angekündigt 
wurde, trat Robert Görl zu diesem Konzert nicht auf.
Ob es sich bei dieser falschen Ankündigung um ein Mißverständnis oder den Versuch von sogenanntem "Namedropping" handelte, bleibt ungeklärt, auch wenn die Würzburger Organisatoren versichert haben , es wäre ihnen  ein Versehen in der Koordination unterlaufen. 
"Namedropper" argumentieren zumeist auf die gleiche Weise.

Beim "Namedropping" handelt es sich um den Versuch, die Publikumszahlen (und damit die finanziellen  Einnahmen)
dadurch in die Höhe zu treiben, daß ein Künstler angekündigt wird, der vermutlich für zahlenmässig mehr Publikum sorgt als der vertraglich gebuchte Künstler.

Ob Robert Görl mit seinem Soloact die vom Veranstalter gewollt oder ungewollt unter falschem Namen angelockten Zuhörer an diesem Abend musikalisch begeistert hätte oder nicht bleibt schon deshalb irrelevant, weil das Publikum nicht wegen ihm, sondern seinem Bandprojekt D.A.F. erschienen ist.

Um den Erfolg von solchem "Etikettenschwindel" zu unterbinden ist die sofortige Absage des betreffenden Künstlers die einzige wirkungsvolle Konsequenz, auch wenn das erschienene Publikum dadurch eine Enttäuschung  erleben muß.
Deshalb konnte Robert Görls Konzert in Würzburg nicht stattfinden.                     G.Conture
 

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